Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte
Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport
Rückwirkend zum 01.12.2014 sind die vom Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) geplanten Änderungen zum Sicherheitsförderungserlass in Kraft getreten. Den Erlass sowie viele weitere Informationen rund um das Thema Sicherheitsförderung im Schulsport finden Sie auf der Homepage „Schulsport NRW“.
Was ändert sich im neuen Erlass hinsichtlich der Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte?
Die wichtigste Änderung betrifft die Auffrischung der Rettungsfähigkeit. Diese muss spätestens nach 4 Jahren nachgewiesen werden. Für Lehrkräfte, die mit der Inkraftsetzung des Erlasses aktuell nicht mehr rettungsfähig sind, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.07.2016. Die Verantwortung für die Einhaltung dieses Auffrischungszeitraums trägt die Schulleiterin bzw. der Schulleiter.
Für die Abnahme der Rettungsfähigkeit sind die schwimmsporttreibenden Verbände (DLRG Westfalen, DLRG Nordrhein, DRK Wasserwacht und Schwimmverband NRW) zuständig. Die Teilnahmegebühr ist auf 60,- pro Teilnehmer/in festgesetzt, enthält alle Nebenkosten wie z.B. die Gebühren für die Schwimmbadnutzung und sollte ggf. aus dem Fortbildungsetat der Schulen beglichen werden.
Kontakt
Für Rückfragen zur Sicherheitsförderung im Schulsport bzw. Rettungsfähigkeit steht Eva Franke zur Verfügung.