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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Siegen e.V. findest du hier .

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Wer kann Mitglied werden?

Mitglied der DLRG Ortsgruppe Siegen e.V. können Einzelpersonen, Vereinigungen, Behörden und Firmen werden. Für Familien gibt es eine Familienmitgliedschaft. In der Familienmitgliedschaft sind die Eltern und alle Kinder unter 18 Jahren inbegriffen.

Wie wird man Mitglied?

Den Antrag auf Mitgliedschaft vollständig ausfüllen und vor der Übungsstunde abgeben oder an die Geschäftsstelle oder Kasse senden. Durch die Unterschrift wird die Satzung der Ortsgruppe in der aktuellen Fassung anerkannt.

Wieviel kostet die Mitgliedschaft?

Es fällt eine einmalige Aufnahmegebühr i.H.v. 20€ pro Antrag an.
Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) 40,00 €
Erwachsene 50,00 €
Familien (inkl. aller Kinder bis 18 Jahre) 99,00 €

Wie lange läuft die Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft läuft jeweils bis zum Jahresende und verlängert sich automatisch, wenn bis zum 31. Oktober keine schriftliche Kündigung in der Geschäftsstelle bzw. bei der Kasse/Mitgliederverwaltung der Ortsgruppe eingegangen ist.

Hat jedes Mitglied ein Recht auf Schwimmunterricht?

Durch die Mitgliedschaft entsteht kein Anspruch auf Schwimmunterricht. Insbesondere die Teilnahme am Kinder-Schwimmunterricht muss aus Kapazitätsgründen im Vorfeld mit der Technischen Leitung Ausbildung abgeklärt werden. Verschiedene Unterrichtsvarianten für Erwachsene finden ausschließlich im Kurssystem statt. Hierbei entstehen u.U. zusätzliche Kosten.

Ab wann können Kinder am Schwimmunterricht teilnehmen?

Kinder können ab dem 6. Lebensjahr am Schwimmunterricht teilnehmen. Zusätzlich muss gewährleistet sein, dass sie sich selbständig umkleiden und duschen können.

Wann beginnt der Kinder-Schwimmunterricht?

Der Schwimmunterricht beginnt mittwochs um 17.30 Uhr und endet um 19.00 Uhr. Ein vorzeitiges Verlassen ist nur nach Absprache der Erziehungsberechtigten mit dem Übungsleiter möglich und sollte die Ausnahme sein, um den Stundenablauf nicht zu beeinträchtigen. Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Kontrolle der Mitgliedsausweise am Einlass und endet mit dem Passieren der Kasse nach dem Schwimmunterricht.

Kündigung der Mitgliedschaft

Die Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich erfolgen. Ein formloses Schreiben an die Geschäftsstelle genügt. Kündigungen müssen bis zum 31. Oktober in der Geschäftsstelle eingegangen sein, um zum Jahresende gültig zu werden. Kündigungen per Email sind nicht möglich. Es empfiehlt sich, die Kündigung als Einschreiben zu versenden, um einen Beleg zu erhalten. Eingangsbestätigungen können wir aus Kosten- und Aufwandsgründen nicht verschicken.

Formulare

Aufnahmeantrag

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Satzung

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